Begrifflichkeiten
Rechtsvorschriften
Im Fokus der SKM-Methode stehen sämtliche Rechtsnormen und normenähnliche Regelungswerke, die von Organen des Bundes erlassen wurden, jedenfalls Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Förderrichtlinien und andere gesetzlich vorgesehene Richtlinien für behördliche Entscheidungen.
Informationsverpflichtungen Eine Informationsverpflichtung ist eine in einer Rechtsvorschrift enthaltene Pflicht, Informationen zusammenzustellen oder bereitzuhalten und diese – unaufgefordert oder auf Verlangen – einer Behörde oder einem von Behörden besonders bestellten und in Pflicht genommenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder zu übermitteln. Eine derartige Pflicht gilt für Unternehmen auch gegenüber Dritten als Informationsverpflichtung (insbesondere Unternehmen, Verbraucher/innen, Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte). Informationsverpflichtungen an Dritte sind für die Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen ausgenommen.
Davon ausgenommen sind Verpflichtungen für Bürger/innen und Unternehmen, die
- in strafrechtlichen Rechtsvorschriften enthalten sind oder
- durch rechtswidriges Verhalten des Verpflichteten selbst oder eines Dritten ausgelöst werden oder
- in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren aufgrund einzelfallbezogener Anordnungen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde entstehen, oder
- sich aus allgemeinem Vertragsrecht oder allgemeinen Interessenswahrungs- und Auskunftsverpflichtungen ergeben und keine darüber hinaus gehende inhaltliche oder formelle Erfordernisse enthalten.
Verwaltungstätigkeiten Verwaltungstätigkeiten sind standardisierte Prozesse, die bei der Erfüllung einer Informationsverpflichtung anfallen
Finanzielle Kosten Finanzielle Kosten sind in Geld bemessene und zu erbringende Verpflichtungen mit oder ohne direkte Gegenleistung wie z.B. Abgaben, KöSt, ESt. Darunter fallen auch Gebühren, also Zahlungen an den Staat als Gegenleistung für einen individuellen Vorteil (z.B. eine Dienstleistung). Finanzielle Kosten beziehen sich daher nicht auf einen staatlichen Informationsbedarf.
Materielle Erfüllungskosten Als Erfüllungskosten werden all jene Kosten bezeichnet, die Unternehmen oder Bürger/innen durch die Einhaltung von Rechtsvorschriften entstehen, abzüglich der bereits angesprochenen finanziellen Kosten. Die Erfüllungskosten lassen sich in materielle Erfüllungskosten und Verwaltungskosten unterteilen. Materielle Erfüllungskosten sind jene Kosten, die entstehen, um den inhaltlichen Verpflichtungen aus Rechtsvorschriften nachzukommen Das sind z.B. die Kosten für den Einbau eines Filters aufgrund umweltrechtliche Bestimmungen oder die Kosten für statische Maßnahmen, um baurechtlichen Vorschriften zu erfüllen.
Bürger/innen
sind alle natürlichen Personen, die im Inland gemeldet sind und im Inland ihren Wohnsitz haben oder zum dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls
- österreichische Staatsangehörige;
- Asylberechtigte;
- EU-/EWR-Bürger/innen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige;
- Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt (EG)“ oder „Daueraufenthalt Familienangehörige“;
- Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung.
Nicht umfasst sind AsylwerberInnen sowie Personen, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne Sichtvermerk einreisen durften (Tourist/inn/en).