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Beispielrechnung

Beispielrechnung - Unternehmen


Beispiel einer Berechnung für P (Kosten der Verwaltungstätigkeit)
Ein Unternehmer X muss einen Jahresabschluss nach Maßgabe der Rechtsvorschriften Österreichs erstellen und veröffentlichen. Dazu schaltet er einen Steuerberater ein. Dieser Steuerberater kostet € 200 pro Stunde. Insgesamt benötigt der Steuerberater 10 Stunden zur Erstellung des Jahresabschluss. Der Unternehmer muss nun die Informationen, die der Steuerberater benötigt, sammeln und weitergeben. Dies beansprucht 2 Stunden zu einem Stundensatz von € 70 pro Stunde (angenommen, dass diese Stundensätze und Zeiten repräsentativ sind).

    Pinsgesamt= P (€70 * 2) + Pextern (€200 * 10) = € 2.140,-


Beispiel für die Berechnung von Q (Menge an Verwaltungstätigkeiten)
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschluss (siehe Beispiel zur Berechnung von P) bezieht sich nicht nur auf den Unternehmer X, sondern z.B. auf alle juristischen Personen in Österreich. Insgesamt sind 100.000 juristische Personen tätig, die alle jeweils einen Jahresabschluss im Jahr erstellen müssen.

    Q = 100.000 (Anzahl der Unternehmen) * 1 (Frequenz) = 100.000


Summe Verwaltungskosten
Für Unternehmen durch die Einhaltung der Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschluss.

    Gesamtkosten = P (2.140) * Q (100.000) = € 214.000.000

 


Beispielrechnung - Bürger/innen

Beispiel für die Berechnung von T (Zeit der Verwaltungstätigkeit)

Auf Antrag kann österreichischen Staatsbürgern sowie gleichgestellten Ausländern und Staatenlosen eine Studienbeihilfe nach den Bestimmungen des StudFG für Studien an österreichischen Privatuniversitäten gewährt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde zu stellen. Um den Antrag auszufüllen benötigt der/die Student/in 30 min. Pro Jahr stellen insgesamt 9 Student/inn/en diesen Antrag.

    Tinsgesamt= Zeit (30 min) * Betroffene Bürgergruppe (9 Student/inn/en) * Frequenz (1)
    Tinsgesamt= 5 Stunden


Beispiel für die Berechnung von P (Kosten der Verwaltungstätigkeit)
Durch den Antrag auf Studienbeihilfe entstehen keine direkten Kosten.

    Pinsgesamt = direkte Kosten (€0) * Betroffene Bürgergruppe (9 Student/inn/en) * Frequenz (1)
    Pinsgesamt = 0.-


Summe der Verwaltungskosten 
Im Gegensatz zum SKM für Unternehmen wird der den Bürger/innen entstehende Zeitaufwand nicht in Geld bewertet. Somit ergibt sich die gesamte Belastung für Bürger/innen aus dem Zeitaufwand in Stunden einerseits und dem Kostenaufwand in Euro andererseits.

    Gesamtkosten = € 0; Gesamtzeitaufwand = 5 Stunden
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        19.03.2012: PEPPOL im E-Procurement-Masterplan fix verankert

        Wie in Österreich steht auch auf europäischer Ebene das Thema „Verwaltungskosten senken“ ganz oben auf der Agenda. Daher wurden die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission ersucht, Rahmenbedingungen für eine effiziente elektronische Beschaffung im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszuarbeiten. Daran anknüpfend verabschiedete die österreichische Bundesregierung das Projekt „E-Procurement-Masterplan für die österreichische Verwaltung“.

         

         

        ... mehr

         

        30.08.2011: Verwaltungsreform geht weiter - Zwischenbericht an den Ministerrat

        Verwaltungsreform ist eine Priorität der Bundesregierung. Entlastung von Bürger/innen in Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungskosten senken für Unternehmen sind konkrete Initiativen, die mit viel Nachdruck von den Bundesministerien umgesetzt werden.

         

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