Hintergrund
Vor dem Hintergrund einer Reihe nationaler Initiativen in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Schweden, Norwegen und Deutschland hat Österreich 2006 ein Programm mit dem Ziel des Bürokratieabbaus und der Verbesserung des Regelungsumfelds für die Wirtschaft ins Leben gerufen. Die Umsetzung der österreichischen Initiative erfolgt mit der international erprobten niederländischen Standardkostenmodell-Methode (SKM-Methode). Die SKM-Methode ist ein Verfahren zur Erhebung von Verwaltungskosten, die Unternehmen durch die Erfüllung von gesetzlichen Informationsverpflichtungen entstehen.
Entlastung von mehr als einer Milliarde Euro
Zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Stärkung des Standortes setzt die Bundesregierung ein ambitioniertes Entbürokratisierungsprogramm für Österreichs Unternehmen um und hat 2006 die Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ gestartet Im Mittelpunkt der Initiative steht die Prozessoptimierung bei der Sammlung, Aufbereitung und Übermittlung von Informationen. Bis zum Sommer 2007 wurden die Verwaltungskosten aus bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen für die österreichische Wirtschaft mit Hilfe des international angewandten Standardkostenmodells gemessen und eine Belastung der österreichischen Unternehmen von rund 4,31 Mrd. Euro ermittelt.
Der Ministerrat vom 28. November 2007 beschloss ein einheitliches Reduktionsziel pro Ministerium von minus 25 %. Bis 2010 bzw. 2012 soll eine Entlastung von mehr als 1 Mrd. Euro für Österreichs Unternehmen erreicht werden. Ziel ist es, die Gesamtbelastung für österreichische Unternehmen in Höhe von 4,3 Mrd. Euro oder 1,6 Prozent des BIP um 25 Prozent – das sind mehr als 1 Mrd. Euro - zu reduzieren. Das bedeutet gerade im derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld eine wesentliche Entlastung für Österreichs Wirtschaft. Jedes Ministerium, das Verwaltungskosten für Unternehmen verursacht, muss diese gegenüber dem Stand vom September 2007 um 25 Prozent reduzieren. Was den zeitlichen Horizont betrifft, so gibt es eine Staffelung:
Bei jenen Informationsverpflichtungen, die rein nationalen Ursprungs sind - das sind etwas mehr als die Hälfte - muss die Verringerung bis 2010 erfolgen, bei jenen mit EU-Hintergrund wurde in Übereinstimmung mit dem EU-Aktionsprogramm das Jahr 2012 gewählt. Alle Ministerien mit Ausnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen fallen, nehmen an der Initiative teil. Die Gesamtkoordination liegt beim Bundesministerium für Finanzen. Jedes Ministerium ist für die Durchführung der Initiative in seinem Aufgabenbereich selbst verantwortlich.
Bürger/innen entlasten
Nach dem erfolgreichen Start der Initiative zur Entlastung der Unternehmen von Verwaltungskosten unter Anwendung des Standardkostenmodells (SKM) hat die österreichische Regierung beschlossen, auch für Bürger/innen Vereinfachungen zu erreichen. In einem gemeinsamen Ministerrat des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes vom 14.4.2009 wurde das Programm „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ gestartet. Die Initiative hat dabei zwei wesentliche Komponenten. Erstes Element ist die Durchführung des
SKM-Prozesses mit den Schritten „Basismessung, Zielformulierung, Maßnahmenplanung und -umsetzung, deren Koordination beim Bundesministerium für Finanzen liegt.
Das zweite Element ist die Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen im den Lebensbereichen Geburt, Eheschließung und Todesfall, für die das Bundeskanzleramt verantwortlich ist. Diese sollen die Bürger/innen möglichst rasch entlasten. Das Hauptaugenmerk des Projekts liegt darin, Amtswege für Bürger/innen durch geringeren Zeit- und Kostenaufwand einfacher zu machen. Dies soll durch erhöhten
E-Governmenteinsatz, bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und
One-Stop-Shop Lösungen erreicht werden. Andererseits will man die Servicequalität in der öffentlichen Verwaltung erhöhen. Das heißt konkret verständlicher und leichter zugängliche Formulare, zentral bereitgestellte Informationen, Barrierefreiheit und interaktive Verfahren werden in Zukunft forciert.