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Basiserhebung

In der Basiserhebung, deren Abschluss Ende Juni 2007 erfolgte, wurden bundesgesetzliche und EU-rechtliche Informationsverpflichtungen für Unternehmen aus dem geltenden Rechtsbestand erfasst. EU-Rechtsvorschriften wurden nur dann analysiert, wenn ein nationaler Umsetzungsakt gesetzt wurde. Die kostenmäßige Bewertung der Informationsverpflichtungen erfolgte anhand des Standardkostenmodells.

Alle zum Stichtag 31. Dezember 2006 in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften des Bundes wurden analysiert. Die Verwaltungslasten der identifizierten Informationsverpflichtungen wurden auf Basis von persönlichen Interviews in Unternehmen sowie Expertenpanels erhoben und nach der SKM-Methode bewertet. In 561 Rechtsvorschriften des Bundes sind 5.687 Informationsverpflichtungen enthalten, die Verwaltungskosten in Höhe von 4,31 Mrd. Euro verursachen. Das entspricht 1,6 % des BIP (Stand 2007).

 

Ergebnisse der Basiserhebung

561 Rechtsvorschriften mit 5.687 Informationsverpflichtungen wurden analysiert und mit dem Standardkostenmodell bewertet.

Bundesministerium
für

Rechts-vorschriften

Informations-verpflichtungen

Wirtschaft, Familie und Jugend

243

1656

Finanzen

77

1551

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

46

740

Gesundheit

44

717

Justiz

43

476

Verkehr, Innovation und Technologie

74

348

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

11

98

Bundeskanzleramt

11

67

Unterricht, Kunst und Kultur

5

17

Inneres

5

13

Landesverteidigung und Sport

1

3

Wissenschaft und Forschung

1

1

Summe

561

5.687

 

Einsparungen nach Bundesministerien

Alle Ministerien müssen gemeinsam eine Entlastung für die österreichischen Unternehmen von 1.076 Mio. Euro erreichen. Von dieser Einsparung werden alle Unternehmer/innen – vom Einzelunternehmer über Freiberufliche bis hin zu Land- und Forstwirten – profitieren.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen und scheint daher in der nachstehenden Grafik nicht auf.

Die Grafik zeigt sowohl Ausgangsbasis als auch Gesamteinsparung für jedes Ministerium in Mio. Euro:

Für die Gesamteinsparung erfolgt dabei in zwei Teilschritten bis 2010 bzw. 2012. 

 

Nationale versus EU-induzierte Belastung für Unternehmen

Bei zwei Drittel der EU-induzierten Belastungen besteht bei deren Umsetzung innerstaatlicher Spielraum durch den Gesetzgeber.

 

Die wichtigsten Rechtsbereiche

Die Bereiche Steuern, Arbeit- und Sozialversicherungsrecht, Handels- und Wertpapierrecht verursachen gemeinsam rund 2,7 Mrd. Euro. Das spiegelt auch in etwa die drei am meisten betroffenen Ministerien wider: Finanz- und Justizministerium sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Im Vergleich entfallen auf den Bereich Statistik „nur“ 41 Mio. Euro, obwohl statistische Meldungen von den Unternehmen als besonders belastend empfunden werden.  

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19.03.2012: PEPPOL im E-Procurement-Masterplan fix verankert

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30.08.2011: Verwaltungsreform geht weiter - Zwischenbericht an den Ministerrat

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