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Glossar

A

Anschaffungskosten, einmalige

Das sind Kosten für Anschaffungen, die ein Unternehmen tätigen muss, um einer Informationsverpflichtung nachzukommen und die im Unternehmen auch nicht anderweitig genutzt werden.

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B

Bagatellgrenze

Neue oder geänderte Informationsverpflichtungen, deren Erfüllung nicht mehr als 1.000 Stunden Zeitaufwand von allen betroffenen Unternehmen erfordert oder deren Verwaltungslasten nicht mehr als € 40.000,- pro Jahr betragen, fallen unter die Bagatellgrenze für Unternehmen. Informationsverpflichtungen, die unter die Bagatellgrenze fallen werden in der weiteren Erhebung nicht mehr im Detail untersucht oder kostenmäßig bewertet.

 

Basiserhebung

Bei der Basiserhebung werden alle bundesgesetzlichen Rechtsvorschriften auf Informationsverpflichtungen untersucht und diese anhand des Standardkostenmodells (SKM) bewertet. Diese Bewertung erfolgt vor allem auf der Basis von Experteninterviews mit den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern.

 

Betroffene Gruppierung

Eine betroffene Gruppierung ist eine Teilmenge der von einer Informationsverpflichtung betroffenen Bürger/innen oder Unternehmen (Normadressaten), die nach bestimmten Merkmalen gebildet wird oder die durch die Rechtsvorschrift selbst als Teilmenge vorgegeben wird. Diese Merkmale sind

  • hinsichtlich der Bürger/innen zB Alter, Geschlecht oder besondere Bedürfnisse und
  • hinsichtlich der Unternehmen zB Größe, Branche oder Anzahl der Beschäftigten.

 

Better Regulation

Dieser Begriff stammt aus der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Er ist weiter gesteckt als die vorliegende Initiative der österreichischen Bundesregierung und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung der europäischen Gesetzgebung.

Siehe auch unter Lissabon-Strategie.

 

Bundesministerien

Die Initiative der Bundesregierung wird durch alle Bundesministerien umgesetzt. Für die Abwicklung und Umsetzung in ihrem Aufgabenbereich sind die Bundesministerien selbst verantwortlich.

 

Bürger/innen

Das sind alle natürlichen Personen, die im Inland gemeldet sind und im Inland ihren Wohnsitz haben oder zum dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls:

  • österreichische Staatsangehörige,
  • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte,
  • EU- und EWR-Bürger/innen, Schweizer Staatsangehörige und jeweils deren Familienangehörige,
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt (EG)“, „Daueraufenthalt Familienangehörige“ oder „Niederlassungsbewilligung“.

 

Bürgerprojekt

Die Bundesregierung hat am 14. April 2009 ein Programm zur Entlastung von Bürgern und Bürgerinnen in Verwaltungsverfahren beschlossen. Ziel ist Bürger und Bürgerinnen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und die Servicequalität von Verwaltungsleistungen zu erhöhen.

Dieses Programm enthält zwei wesentliche Elemente:

  • Standardkostenmodellprozess (SKM-Prozess) für Bürger und Bürgerinnen mit den Schritten: Basismessung, Zielformulierung, Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung
  • Vorgezogene Maßnahmen in den Lebensbereichen Geburt, Eheschließung und Todesfall

 

 

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C

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D

Datenerfordernisse

Zur Einhaltung einer Informationsverpflichtung müssen Unternehmen die im Zusammenhang mit der Informationsverpflichtung geforderten Informationen und Daten vorlegen. Jede Informationsverpflichtung besteht daher aus einer Reihe unterschiedlicher Datenerfordernisse, die ein Unternehmer zur Verfügung stellen muss, um die Informationsverpflichtung zu erfüllen.

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E

E

Erfüllungskosten, allgemein

Als Erfüllungskosten werden all jene Kosten bezeichnet, die Unternehmen durch die Einhaltung von Rechtsvorschriften entstehen. Die Erfüllungskosten für Unternehmen lassen sich in materielle Erfüllungskosten und Verwaltungskosten unterteilen.

 

Erfüllungskosten, finanzielle

Finanzielle Kosten sind in Geld bemessene und zu erbringende Verpflichtungen mit oder ohne direkte Gegenleistung wie z.B. Abgaben, KöSt, Est. Darunter fallen auch Gebühren, also Zahlungen an den Staat als Gegenleistung für einen individuellen Vorteil (z.B. eine Dienstleistung). Finanzielle Kosten beziehen sich daher nicht auf einen staatlichen Informationsbedarf.

 

Erfüllungskosten, materielle

Materielle Erfüllungskosten sind jene Kosten, die Unternehmen entstehen, um den inhaltlichen Verpflichtungen nachzukommen, die Rechtsvorschriften (z.B. im Zusammenhang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit einem Produktionsprozess, oder einem Produkt) verlangen.

 

Ex-ante Messung

Seit 1. September 2007 besteht für neue Rechtsvorhaben eine Kalkulationsverpflichtung der Verwaltungslasten für Unternehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 14a BHG in Verbindung mit den Standardkostenmodell- Richtlinien, BGBl. II Nr. 233/2007. Bereits bei der Entstehung neuer oder bei der Änderung bestehender Gesetze und Verordnungen müssen deren Auswirkungen auf Verwaltungslasten für Unternehmen anhand des Standardkostenmodells bewertet werden.

Seit 1. September 2009 sind die Bundesministerien verpflichtet, bei neuen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen auch die Auswirkungen auf Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Zur Vereinfachung der Kalkulationsverpflichtung hat das BMF einen Verwaltungskostenrechner entwickelt. Für die Berechnung der Verwaltungskosten steht ein einfaches IT-Tool zur Verfügung, das Sie auf Ihrem PC abspeichern können. Das IT-Tool bietet Ausgabemasken und Textbausteine für die legistischen Materialien, die das Ergebnis transparent darstellen.

 

Ex-post Messung

Erhebung und Analyse von bereits bestehenden und in Kraft getretenen Rechtsvorschriften zur Ermittlung von Informationsverpflichtungen und zur Einschätzung der enthaltenen Verwaltungskosten.

 

E-Government

E-Government im Sinne des Standardkostenmodells liegt vor, wenn eine zumindest zweiseitige Interaktion mit einem elektronischen Formular zur Einleitung des Verfahrens möglich ist oder Transaktionen mit einem E-Antrag einschließlich aller im realen Leben notwendigen Schritte (vollständig elektronische Fallabwicklung, Entscheidung, Benachrichtigung, Bereitstellung, Bezahlung) möglich sind.

 

ELAK – Elektronischer Akt

Die Einführung der elektronischen Aktenverarbeitung trägt wesentlich zur Verkürzung der Bearbeitung von Anträgen bei. Die Ablöse der traditionellen papierorientierten Aktenverarbeitung durch automatisierte Geschäftsprozesse wird daher zu einem unbedingten Erfordernis. Durch den ELAK können elektronische Anbringen auf Basis standardisierter Formulare im Internet automatisiert verarbeitet werden. Darüber hinaus wird die elektronische Zustellung gefördert.

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F

Frequenz

Die Frequenz gibt an, wie oft pro Jahr einer Informationsverpflichtung nachzukommen ist.

 

Freiwilligkeit

Ein Antrag auf eine Förderung oder eine Genehmigung erfolgt freiwillig. Beschließt ein Unternehmen eine solche zu beantragen, besteht eine Verpflichtung, entsprechende Informationen vorzulegen. Die Kosten, die den Unternehmen bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die fragliche Genehmigung entstehen, werden daher als Verwaltungskosten für Unternehmen berücksichtigt, aber durch eine Kategorisierung gesondert gekennzeichnet. Freiwilligkeit ist also kein Auschließungsgrund von der Initiative.

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G

Goldplating

Darunter versteht mant die Schaffung von über die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben hinausgehenden Anforderungen, insbesondere inhaltliche Erweiterungen, Erweiterung des Kreises der Normadressaten oder Erhöhung der Häufigkeit, mit der eine Informationsverpflichtung erfüllt werden muss.

 

Gesamtkoordination

Das Bundesministerium für Finanzen koordiniert die Initiative über alle Bundesministerien. Verantwortlich innerhalb des BMF ist dafür die Abteilung II/11 (Kontakt: post.ii-11@bmf.gv.at).

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H

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I

Informationsverpflichtung

Eine Informationsverpflichtung ist eine in einer Rechtsvorschrift enthaltene Pflicht, Informationen zusammenzustellen oder bereitzuhalten und diese – unaufgefordert oder auf Verlangen – einer Behörde oder einem von Behörden besonders bestellten und in Pflicht genommenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder zu übermitteln. Eine derartige Pflicht gilt für Unternehmen auch gegenüber Dritten als Informationsverpflichtung (insbesondere Unternehmen, Verbraucher/innen, Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte). Davon ausgenommen sind Verpflichtungen für Bürger/innen und Unternehmen, die:

  • in strafrechtlichen Rechtsvorschriften enthalten sind oder
  • durch rechtswidriges Verhalten des Verpflichteten selbst oder eines Dritten ausgelöst werden oder
  • in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren aufgrund einzelfallbezogener Anordnungen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde entstehen, oder
  • sich aus allgemeinem Vertragsrecht oder allgemeinen Interessenswahrungs- und Auskunftsverpflichtungen ergeben und keine darüber hinaus gehende inhaltliche oder formelle Erfordernisse enthalten.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Akt handelt, der vom Unternehmen selbst ausgelöst wird und/oder freiwillig erfolgt (z.B. Förderansuchen), oder ob sich das Unternehmen der Informationsverpflichtung nicht entziehen kann, ohne rechtswidrig zu handeln (z.B. KÖSt-Erklärung).

 

Interministerielle Arbeitsgruppe

Die Initiative wird in allen Bundesministerien durchgeführt. Dabei ist eine entsprechende Kommunikation und Abstimmung unter den einzelnen Bundesministerien sicher zu stellen, die in Form der Interministeriellen Arbeitsgruppe gewährleistet wird.

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J

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K

Kosten einer Verwaltungstätigkeit (Parameter P)

Die Kosten einer Verwaltungstätigkeit ergeben sich aus der Multiplikation der notwendigen Zeit und dem Stundensatz für die Erbringung der Verwaltungstätigkeit.

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L

Lissabon Strategie

Die Lissabon Strategie ist ein weit reichendes Reformprogramm der EU für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Der Europäische Rat setzte sich 2000 in Lissabon zum Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Hauptelemente dabei sind dauerhaftes Wachstum, mehr Arbeitsplätze, größerer sozialer Zusammenhalt und seit 2001 auch Umweltschutz.

Die Halbzeitüberprüfung 2005 gab neue Impulse und legte die Priorität auf Wachstum und Beschäftigung. Diese sollen durch die Förderung von Wissen und Innovation, Vollendung des Binnenmarkts, Schaffung eines günstigen Umfelds für Unternehmen, Reform des Arbeitsmarkts und des Sozialsystems sowie durch „Better Regulation“ verbessert werden.

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M

Maßnahmen

Um das Ziel von 25% Reduktion von Verwaltungskosten bis 2010 zu erreichen, müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Bei den Maßnahmen unterscheidet man folgende Typen:

(1) Vereinfachung, Zusammenführung und Wegfall von Regelungen; Hierunter fallen die Vereinfachung komplizierter Bestimmungen, die Zusammenführung einzelner Bestimmungen oder die Harmonisierung/Annäherung von Begriffen. Beispiel: Projekt E-Bilanz – Die Struktur der elektronischen FA-Bilanz orientiert sich an der Struktur der elektronischen Firmenbuch-Bilanz, Identifikation von Synergien.

(2) Vereinfachung von Prozessen; Durch Zusammenarbeit von Behörden sowie der Integration von Verfahren können Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Beispiel: Projekt E-Bilanz - neben der Einreichung der Handelsbilanz an das Firmenbuch kann die Steuerbilanz über Finanzonline an das Finanzamt eingereicht werden.

(3) Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen; Elektronische Verfahren ermöglichen eine zeitsparende Übermittlung, durch vorausgefüllte Formulare wird die Anwenderfreundlichkeit erhöht, eine Mehrfachnutzung von Daten reduziert den Zeitaufwand der Unternehmen und verwaltungsintern.

(4) Neue IT-Lösungen und –Dienste; Beispiel: IT-Dienste – Die jährliche, automatische Kontomitteilung der betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse kann mit Zustimmung des Anwartschaftsberechtigten auch elektronisch statt schriftlich erfolgen.

(5) Verbesserung der Informationsaufbereitung sowie der Klarheit und Verständlichkeit der Anleitung. Für viele Unternehmen ist es sehr aufwendig, aktuell infomiert zu sein, welchen Informationsverpflichtungen in welcher Form nachzukommen ist. Beispiel: Internationales Steuerrecht - Ausländische Formulare für die Entlastung von Quellensteuern im Ausland sind online verfügbar.

 

Menge an Verwaltungstätigkeiten (Parameter Q)

Die Menge an Verwaltungstätigkeiten ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der von einer Informationsvorschrift betroffenen Unternehmen und der Frequenz, mit der diese pro Jahr zu erbringen ist.

 

Mittelbare Bundesverwaltung

Die mittelbare Bundesverwaltung ist ebenfalls in die Initiative eingebunden, insofern sie als Vollzugsorgan von bundesgesetzlichen Informationsverpflichtungen betroffen ist.

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N

normal effizient

Als normal effizient bezeichnet man jene Unternehmen innerhalb der jeweils betroffenen Gruppe von Unternehmen, die ihre Verwaltungstätigkeiten auf normale Weise erfüllen, also weder schlechter noch besser als der Durchschnitt.

 

Nutzen

Bei der Beurteilung von Rechtsvorschriften anhand des Standardkostenmodells (SKM) sollen die Kosten ermittelt werden, die den Unternehmen entstehen, wenn sie ihren Informationsverpflichtungen nachkommen. Der Nutzen wird dabei nicht erfasst. Werden Maßnahmen zur Reduktion der Verwaltungskosten überlegt, so müssen aber die Kosten der Informationsverpflichtung sehr wohl im Verhältnis zu ihrem Nutzen beurteilt werden.

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O

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P

Parameter des Standardkostenmodells (SKM)

Für die Berechnung der Ressourcen im Zusammenhang mit einer Verwaltungstätigkeit ist es erforderlich, die mit der Verwaltungstätigkeit verbundenen Parameter, wie die Kosten der Verwaltungstätigkeit (Parameter P) und die Menge an Verwaltungstätigkeiten (Parameter Q), zu identifizieren.

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Q

Siehe unter Menge an Verwaltungstätigkeiten (Parameter Q)

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R

Rechtsnormenanalyse

Die Rechtsnormenanalyse diente in der Basiserhebung als Instrument, welches prinzipiell für alle Rechtsvorschriften vorzunehmen war. Die Beraterinnen und Berater identifizierten je Rechtsvorschrift bzw. auch in weiterführenden Vorschriften:

  •     Fundstelle (Paragraph, Absatz) der Informationsverpflichtungen;

  •     Anzahl der Informationsverpflichtungen;

  •     Adressaten- und Empfängerkreis der Informationsverpflichtungen;

  •     Frequenz und Form der Bereitstellung von Informationen;

  •     Spezifikationen der Datenerfordernisse;

  •     Verwaltungstätigkeiten zur Erstellung der Datenerfordernisse;

  •     Kategorisierung der Informationsverpflichtung nach ihren Ursprung (ABC-Analyse);

  •     zuständiges Ressort.

    Die Rechtsnormenanalyse enthält Hinweise auf sonstige Akteure, die in der Untersuchung zu berücksichtigen sind.

     

     

    Rechtsvorschrift

    Rechtsvorschriften sind Bundesgesetze, Verordnungen und Maßnahmen grundsätzlicher Art des Bundes wie beispielsweise Erlässe oder Richtlinien.

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    S

    Sowieso-Kosten

    Das Kosten sind jene Kosten, die Unternehmen auch dann aufwenden würden, wenn die in der Rechtsvorschrift normierte Informationsverpflichtung aufgehoben werden würde.

     

    Standardkostenmodell – SKM

    Das Standardkostenmodell ist ein Instrument zur Berechnung von Verwaltungskosten, die Unternehmen durch die Erfüllung von gesetzlichen Informations- und Aufzeichnungsverpflichtungen entstehen. Ausgangspunkt dafür ist die einzelne Rechtsvorschrift. Es werden jene Bestandteile einer Vorschrift identifiziert, die Unternehmen verpflichten, Informationen für Behörden oder Dritte bereitzustellen.

     

    Stundensatz

    Der Stundensatz, also die Kosten der Arbeitszeit, wird für die Ermittlung der Kosten einer Verwaltungstätigkeit, des Parameters "P" im Standardkostenmodell, benötigt. Es gibt zwei Arten von Stundensätzen: interne und externe Stundensätze. Als interner Stundensatz ist der Stundensatz von Personen anzusetzen, die im Unternehmen beschäftigt sind und Verwaltungstätigkeiten innerhalb des Unternehmens ausführen. Der externe Stundensatz ist für den Einsatz von Personen außerhalb des Unternehmens heranzuziehen, z.B. der Stundensatz für einen Rechtsanwalt.

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    T

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    U

    Unternehmen

    Das sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften,

    • mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis Waren, Werk- und Dienstleistungen anbieten oder im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen oder Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. 400 erzielen oder
    • ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 6 EStG 1988 erzielen.

    Ein Unternehmen im Sinne der SKM-Methode ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Anknüpfungspunkt für die Unternehmereigenschaft ist die gängige Definition der Statistik Austria, die eine Bagatellgrenze aus dem Umsatzsteuerrecht heranzieht und nur Unternehmen mit Mindesteinkünften in Höhe von € 30.000,-netto beinhaltet. Mitumfasst sind jedenfalls auch Freie Berufe sowie die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Abgrenzungskriterien sind unternehmerisches Risiko und Eigenverantwortung.

     

    Unternehmensserviceportal – USP

    Diese ressortübergreifende zentrale E-Government- Anwendung soll der heimischen Wirtschaft als einfach zugänglicher Ausgangspunkt für die Information über und die Abwicklung möglichst vieler Informationsverpflichtungen angeboten werden. Derzeit noch dezentrale Anwendungen werden auf dieser Plattform gebündelt. Ziel ist es, Informationen für den/ die UnternehmerIn maßgeschneidert bereitzustellen. Mit einer einzigen Anmeldung sollen viele verschiedene Verfahren genutzt werden können. Weiters sollen Doppel- und Mehrfachmeldungen vermieden werden. Das Unternehmensportal soll also im Sinne eines „One- Stop-Shops“ Unternehmen bei der Erfüllung von Informations- und Meldepflichten unterstützen. Seit 1.1.2010 ist das Unternehmensserviceportal online (Unternehmensserviceportal).

     

    Ursprungsanalyse

    Die Informationsverpflichtungen sind nach ihrem Ursprung wie folgt zu analysieren:

    • INT: Informationsverpflichtungen, die in einer gemeinschaftsrechtlichen oder internationalen Rechtsvorschrift geregelt werden,
    • EU: Informationsverpflichtungen, die dem Grunde nach in einer gemeinschaftsrechtlichen oder internationalen Rechtsvorschrift geregelt, jedoch durch innerstaatliches Recht spezifiziert werden,
    • NAT: Informationsverpflichtungen, die ausschließlich in einer nationalen Rechtsvorschrift geregelt werden.

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    V

    Verwaltungskosten

    Verwaltungskosten (im weiteren Sinn) sind jene Kosten, die Bürger/innen oder Unternehmen durch die Erfüllung von Informationsverpflichtungen entstehen. Bei Unternehmen bestehen Verwaltungskosten aus Sowieso-Kosten und Verwaltungslasten. Bei Bürger/innen fallen keine Sowieso-Kosten an beziehungsweise sind Verwaltungskosten gleichzeitig Verwaltungslasten. Keine Verwaltungskosten sind: Umsatzverluste in Unternehmen, Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur Rechtsdurchsetzung, Abgaben, Steuern und Gebühren (finanzielle Kosten), Kosten, die durch die Erfüllung anderer Verpflichtungen als der Informationsverpflichtungen entstehen (materielle Erfüllungskosten) und Kosten, die von staatlicher Stelle rückvergütet werden.

     

    Verwaltungskostenrechner

    Die Verwaltungskostenrechner für Bürger/innen und für Unternehmen sind vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellte IT-Anwendungen zur Berechnung der Verwaltungskosten.

     

    Verwaltungslasten

    Das sind Verwaltungskosten gemäß § 14a BHG (Verwaltungskosten im engeren Sinn), nämlich jene Kosten, die unmittelbar durch eine Rechtsvorschrift verursacht werden.

     

    Verwaltungstätigkeiten

    Verwaltungstätigkeiten sind standardisierte Prozesse, die bei der Erfüllung einer Informationsverpflichtung anfallen.

     

    Vereine

    Vereine wurden grundsätzlich nicht in der Basiserhebung zu berücksichtigt.

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    NEWS

     

    19.03.2012: PEPPOL im E-Procurement-Masterplan fix verankert

    Wie in Österreich steht auch auf europäischer Ebene das Thema „Verwaltungskosten senken“ ganz oben auf der Agenda. Daher wurden die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission ersucht, Rahmenbedingungen für eine effiziente elektronische Beschaffung im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszuarbeiten. Daran anknüpfend verabschiedete die österreichische Bundesregierung das Projekt „E-Procurement-Masterplan für die österreichische Verwaltung“.

     

     

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    30.08.2011: Verwaltungsreform geht weiter - Zwischenbericht an den Ministerrat

    Verwaltungsreform ist eine Priorität der Bundesregierung. Entlastung von Bürger/innen in Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungskosten senken für Unternehmen sind konkrete Initiativen, die mit viel Nachdruck von den Bundesministerien umgesetzt werden.

     

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