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FAQ

Für wen ist der Verwaltungskostenrechner?

In erster Linie für Legist/inn/en und Sachbearbeiter/innen der Bundesministerien. Diese ermitteln bei neuen Gesetzen und Verordnungen etc. die Verwaltungskosten für Bürger/innen und Unternehmen. Der Verwaltungskostenrechner ist eine Hilfestellung, die zur Darstellung der Verwaltungskosten zu verwenden ist. Natürliche kann jede/r den Verwaltungskostenrechner ausprobieren!

 

Kann ich den Verwaltungsrechner sowohl für Bürger/innen als auch Unternehmen nützen?

Aus methodischen Gründen sind die zu Verfügung gestellten Verwaltungskostenrechner nicht gleich, daher müssen Sie für Unternehmen den Unternehmens-Rechner, für Bürger/innen den Bürger/innen-Rechner nützen.

 

Was mache ich, wenn eine Informationsverpflichtung sowohl Unternehmen als auch Bürger/innen trifft?

In diesem Fall, der eher selten auftritt, sind beide Verwaltungskostenrechner zu verwenden. Die Formblätter sind jeweils den Erläuterungen anzuhängen.

 

Ich habe ein Formblatt vor mir. Wie kann ich dieses wieder bearbeiten?

Klicken Sie einfach links oben auf den Button „Rechtsvorschrift-IVP bearbeiten“. Sie gelangen wieder in die Eingabemaske und können Ihre Änderungen durchführen. Klicken Sie auf „OK“, um die Änderungen zu übernehmen.

 

Kann ich direkt im Formblatt Änderungen vornehmen und Eingaben machen?

Nein, gehen Sie immer über den Button links oben „Rechtsvorschrift-IVP bearbeiten“. Nur so werden Ihre Änderungen auch gespeichert und Ihre Eingaben richtig berechnet.

 

Ich habe den Rechner auf der Website ausgefüllt. Was nun?

Kein Problem: Speichern Sie die Datei auf Ihrem PC ab. Generell sollten Sie den Rechner vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer abspeichern und dann erst mit der Bearbeitung beginnen.

 

Wie kann ich einen Textbaustein erstellen und in die Erläuterungen einfügen?

Klicken Sie einfach auf den Button „Textbaustein für e-Recht erstellen“. Eine neue Word-Datei öffnet sich. Markieren Sie diesen Text und fügen Sie ihn in die Erläuterungen ein.

Der automatisch generierte Textbaustein enthält die wichtigsten Angaben zur neuen oder geänderten Informationsverpflichtung. Sie müssen diesen Textbaustein ergänzen.

 

Darf ich den Verwaltungskostenrechner per E-Mail weiterschicken?

Ja.

Bei mir öffnet sich der Rechner nicht automatisch. Ich bekomme eine Fehlermeldung zu den Sicherheitseinstellungen/Makros.

Wahrscheinlich arbeiten Sie unter Office 2007, welches Makros teilweise nicht zulässt. Bitte versuchen Sie die Anleitung für Makros Office 2007. Sollte das Problem nach wie vor auftreten, kontaktieren Sie uns über das Feedback-Formular.

 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Kontaktieren Sie Ihre/n Ressortkoordinator/in, die/der für die Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ zuständig ist oder schreiben Sie eine E-Mail an post.ii-11@bmf.gv.at.

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NEWS

 

19.03.2012: PEPPOL im E-Procurement-Masterplan fix verankert

Wie in Österreich steht auch auf europäischer Ebene das Thema „Verwaltungskosten senken“ ganz oben auf der Agenda. Daher wurden die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission ersucht, Rahmenbedingungen für eine effiziente elektronische Beschaffung im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszuarbeiten. Daran anknüpfend verabschiedete die österreichische Bundesregierung das Projekt „E-Procurement-Masterplan für die österreichische Verwaltung“.

 

 

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30.08.2011: Verwaltungsreform geht weiter - Zwischenbericht an den Ministerrat

Verwaltungsreform ist eine Priorität der Bundesregierung. Entlastung von Bürger/innen in Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungskosten senken für Unternehmen sind konkrete Initiativen, die mit viel Nachdruck von den Bundesministerien umgesetzt werden.

 

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