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Hilfe für Anwender

1. Öffnen und speichern

Öffnen Sie den Verwaltungskostenrechner mit einem Doppelklick. Es öffnet sich die erste Eingabemaske.

Speichern Sie die Datei gleich unter anderem Namen ab, z.B. unter dem Namen der Rechtsvorschrift. So vermeiden Sie versehentliches Überschreiben der Vorlage.

 

2. Info-Buttons

Im Tool finden Sie neben den Eingabefeldern blau-weiße Info-Buttons z.B. rechts neben „IVP hinzufügen“.

Durch Klick auf den Info-Button öffnet sich ein kleines Fenster, das weiterführende Informationen enthält. Über „Schließen“ gelangen Sie wieder zurück zur Eingabemaske

 

3. Ausfüllen

Bei einer neuen Datei öffnet sich die erste Eingabemaske automatisch. Sollte das nicht der Fall sein, klicken Sie auf den Button “Rechtsvorschrift-IVP bearbeiten“ links oben.

Geben Sie nun die Angaben zur Rechtsvorschrift ein und fügen Sie eine geänderte oder neue Informationsverpflichtung hinzu, indem Sie auf „IVP hinzufügen“ klicken. Sie können beliebig viele Informationsverpflichtungen hinzufügen.

Um die Verwaltungskosten für diese IVP zu berechnen, klicken Sie auf den Button „zur Berechnung…“.

Eine zweite Eingabemaske öffnet sich. Als erstes müssen Sie nun die Frage beantworten, welche Unternehmen von der Informationsverpflichtung betroffen sind. Dafür erstellen Sie eine Gruppierung, indem Sie auf „Gruppierung hinzufügen“ klicken. Geben Sie der Gruppierung eine Bezeichnung, z.B. „Kapitalgesellschaften “ oder „Inländische Fahrzeughändler“. Sind Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß von der Informationsverpflichtung betroffen, können Sie eine weitere Unternehmensgruppe anlegen, indem Sie eine weitere „Gruppierung hinzufügen.“

Füllen Sie dann die vorgebenen Felder aus und klicken Sie auf „Übernehmen“.

Es müssen alle Felder ausgefüllt sein. Andernfalls erscheint eine Fehlermeldung, die Ihnen mitteilt, wo noch Angaben fehlen.

Wenn Sie alle Informationen und Daten eingegeben haben, klicken Sie in der ersten Eingabemaske links unten auf „OK“.

Jetzt wird automatisch ein Dokument mit dem Formblatt erstellt.

 

4. Anhang für e-Recht erstellen (Formblatt)

Damit Sie ein Formblatt für Ihre Erläuterungen erstellen können, klicken Sie oben auf den Button „Anhang für e-Recht erstellen“. Sie müssen vorher die Datei nochmals speichern. Andernfalls werden Sie in einem Dialogfenster dazu aufgefordert.

Nun öffnet sich eine neue Datei und das Formblatt wird e-Rechts-konform formatiert ausgegeben. Markieren Sie das gesamte Dokument (STRG+A), kopieren Sie es (STRG + C) und fügen Sie es (STRG + V) in Ihre e-Rechts-Materialien ein.

 

5. Textbaustein für e-Recht erstellen (Erläuterungen)

Damit Sie einen Textbaustein für Ihre Erläuterungen erstellen können, klicken Sie oben auf den Button „Textbaustein für e-Recht erstellen“. Sie müssen vorher die Datei nochmals speichern. Andernfalls werden Sie in einem Dialogfenster dazu aufgefordert.

Nun öffnet sich eine neue Datei und der Textbaustein wird e-Rechts-konform formatiert ausgegeben. Markieren Sie den Textbaustein (STRG+A), kopieren Sie diesen (STRG + C) und fügen Sie ihn (STRG + V) in die Erläuterungen ein. Bitte ergänzen Sie die Ausführungen.

Sie können den ersten Absatz auch für das Vorblatt unter der Überschrift „Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen“ verwenden.

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