Maßnahmen laufend umsetzen
Die Initiative „Verwaltungslasten senken für Unternehmen“ ist derzeit in der Maßnahmenplanung und -umsetzung: Mit der Erstellung des Budgets 2011 wurde die Maßnahmenplanung aktualisiert und im Rahmen der Budgetmaterialien berichtet eine Beilage zum Thema „Verwaltungskosten senken für Bürger/innen und Unternehmen“ über den Fortschritt der Initiative (Budgetbeilage 2011). Die Initiative hat ihr erstes Teilziel in Höhe von 564 Mio. EUR erfüllt. Aktuell sind 165 Vereinfachungsmaßnahmen geplant bzw. umgesetzt und in Umsetzung mit einem Gesamtentlastungpotential für Unternehmen von rd. 936 Mio. EUR. Jetzt sind seitens der Ressorts weitere Anstrengungen für die Erreichung des zweiten Teilziels 2012 von 512 Mio. EUR notwendig.
Auch auf europäische Ebene hat sich der Europäische Rat das Ziel gesetzt, die aus EU Gemeinschaftsrecht resultierenden Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2012 um 25% zu senken. Reduktionsmaßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen werden, sollen für die Zielerreichung der nationalen Initiative zur Senkung von Verwaltungskosten genutzt werden.
Online-Portal für Unternehmen
Mehr als 230 Millionen Mal pro Jahr erfüllen die heimischen Unternehmen bundesrechtlich normierte Informationsverpflichtungen; beispielsweise Steuererklärungen oder die An- und Abmeldung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um die Unternehmen und damit die Wirtschaft zu entlasten wurde am 3.3.2009 im Ministerrat die Flagshipmaßnahme „Unternehmensserviceportal – USP“ beschlossen; das Unternehmensserviceportalgesetz bietet die gesetzliche Grundlage. Seit 1.1.2010 ist das Unternehmensserviceportal nun online und dient Unternehmern zunächst als Informationsportal, wird jedoch stetig ausgebaut (Unternehmensserviceportal).
Diese ressortübergreifende zentrale E-Government-Anwendung soll der heimischen Wirtschaft als einfach zugänglicher Ausgangspunkt für Information über und die Abwicklung möglichst vieler Informationsverpflichtungen angeboten werden. Derzeit noch dezentrale Anwendungen werden auf dieser Plattform gebündelt. Ziel ist es, Informationen für den/ die UnternehmerIn maßgeschneidert bereitzustellen. Mit einer einzigen Anmeldung sollen viele verschiedene Verfahren genutzt werden können. Weiters sollen Doppel- und Mehrfachmeldungen vermieden werden. Das Unternehmensserviceportal soll also im Sinne eines „One-Stop-Shops" Unternehmen bei der Erfüllung von Informations- und Meldepflichten unterstützen.
Die Umsetzung des Unternehmensserviceportals befindet sich derzeit in Phase 1 des Projekts:
- 1.1.2010: Informationsportal mit Basisinformationen wurde online gestellt.
- Im Laufe des Jahres 2010 wurde Informationsangebot deutlich erweitert; Inhalte werden behördenübergreifend als Unternehmenssituationen aufbereitet
- Im Laufe 2011: Ausbau der Fachinformationen im Unternehmensserviceportal, Pilotbetrieb zur Vorbereitung des Vollbetriebs
Bürgerprojekt gestartet
Die Bundesregierung hat am 14. April 2009 ein Programm zur Entlastung von Bürgern und Bürgerinnen in Verwaltungsverfahren beschlossen. Ziel ist Bürger und Bürgerinnen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und die Servicequalität von Verwaltungsleistungen zu erhöhen.
Dieses Programm enthält zwei wesentliche Elemente:
- Standardkostenmodellprozess (SKM-Prozess) für Bürger und Bürgerinnen mit den Schritten: Basismessung, Zielformulierung, Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung
- Vorgezogene Maßnahmen in den Lebensbereichen Geburt, Eheschließung und Todesfall
Es wurde eine Erhebung der 100 zeitaufwendigsten Informationsverpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger mit dem Standardkostenmodell durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Erhebung wurden Vereinfachungsmaßnahmen geplant und deren Umsetzung am 24.8.2010 im Ministerrat beschlossen. Ziel ist es, die Bürgerin und den Bürger in Verwaltungsverfahren zu entlasten und die Qualität der Services weiter zu verbessern.
Vorgezogene Maßnahmen in den Lebensbereichen Geburt, Eheschließung und Todesfall sollen die Bürger und Bürgerinnen möglichst rasch entlasten. Dabei liegt der Fokus auf möglichen One-Stop-Lösungen und der elektronischen Abwicklung von Verfahren (z.B. flächendeckende Ausweitung der One-Stop-Lösung im Fall der Geburt). Die damit verbundenen Behördenwege wie beispielsweise Antrag auf Familienbeihilfe, Wohnsitzmeldung, Beantragung einer Staatsbürgerschaftsurkunde, Antrag auf Kinderbetreuungsgeld werden vereinfacht.
Die Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen wird durch das Bundeskanzleramt und der SKM-Prozess durch das Bundesministerium für Finanzen koordiniert.
Weiterführende Links:
Unternehmensserviceportal
HELP - Ihr offizieller Amtshelfer
Budgetbericht 2011
BMF Homepage - Budget
Budgetbeilage 2011